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Elternzeit anmelden - Formulierung und so

 
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livarr
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Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 462
Wohnort: Osnabrück

BeitragVerfasst am: Mo 11 Jun, 2007 18:23    Titel: Elternzeit anmelden - Formulierung und so Antworten mit Zitat

Wir müssen uns langsam darum kümmern, vor allem, weil mein Mann seine "Partnermonate" direkt nach der Geburt nehmen möchte.

Ich dachte an sowas wie :
"Ich melde Elternzeit für xx Monate an ab dem Tag der Geburt unseres Kindes, laut ärtzlichem Attest der xx.xx.xxxx (Attest liegt in der Personalabteilung vor).
Mit freundlichen Blablubb undsoweiter."

Oder so ähnlich. Ist das so ok, was muß mein Mann schreiben, ist das unmißverständlich ausgedrückt??
Helft mir mal, ich bin ganz schlecht bei sowas.

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Georg
Rabenmoderatorin


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 8642

BeitragVerfasst am: Mo 11 Jun, 2007 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Kennst du diesen Link?

Elternzeit

Meines Wissens muss dieses Schreiben nicht einer bestimmten Form entsprechen. [/url]

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Mutter und Tochter (3J11M)
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berita
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Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 3870
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mo 11 Jun, 2007 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, die Formulierung ist ok, aber dann mit dem richtigen Geburtstag, ich glaube nicht, dass das so ungefaehr geht.
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livarr
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Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 462
Wohnort: Osnabrück

BeitragVerfasst am: Mo 11 Jun, 2007 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, den kannte ich natürlich noch nicht, danke.

Zitat:
Die Mutter muss sich in diesen Fällen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes festlegen.


Uff, muß ich das wirklich? Ich wollte mich eigentlich nur für ein Jahr festlegen und dann schauen wie das alles läuft.

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livarr
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Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 462
Wohnort: Osnabrück

BeitragVerfasst am: Mo 11 Jun, 2007 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Berita: Aber mein Mann will doch die Partnermonate direkt nach der Geburt nehmen. Da können wir doch den genauen Geburtag noch gar nicht kennen, ich plane eine Hausgeburt und keinen Wunschkaiserschnitt.
Ich ruf da morgen mal im BMFSFJ an.

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berita
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Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 3870
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: Mo 11 Jun, 2007 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ja ruf mal an, wuesste jetzt auch nicht, wie das beim Mann geht, es sei denn, er gibt den Schrieb am Tag der Geburt persoenlich ab, aber das waere wohl etwas viel verlangt

Das mit den zwei Jahren stimmt. Jedenfalls wenn es gesetzlich abgesichert sein soll. Ansonsten bist du von der Kulanz des AG abhaengig, ob er die EZ nach deinem gewuenschten Jahr verlaengert.

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livarr
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Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 462
Wohnort: Osnabrück

BeitragVerfasst am: Mo 11 Jun, 2007 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ommmmmmmmmmmmmm .... narf.
mein Mann muß spätestens 6 Wochen vor dem vorraussichtlichen Beginn der Partnermonate den Schriwb beim AG einreichen. Steht im dem Link oben.

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Mary45721
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Anmeldungsdatum: 18.07.2005
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Wohnort: Am See :)

BeitragVerfasst am: Mo 11 Jun, 2007 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

livarr hat folgendes geschrieben:
Ommmmmmmmmmmmmm .... narf.
mein Mann muß spätestens 6 Wochen vor dem vorraussichtlichen Beginn der Partnermonate den Schriwb beim AG einreichen. Steht im dem Link oben.


Und viel eher sollte man es je nach AG auch nicht machen. Blöderweise hat nämlich der Vater nur Kündigungschutz bis 8 Wochen vor Beginn der EZ und nicht während der Schwascha. #kotz
Heißt, wenn der Mann nett ist und den AG frühzeitig informiert (was ja immer besser ist von wegen Arbeitsübergabe an den Nachfolger usw.), kann ihn ein nickeliger AG aus Dank kündigen...
Meiner hat seine Chefs lange vorher mündlich informiert. Die genauen Modalitäten seines TZ-Vertrages usw. mit den Firmeninhabern hat er erst kurz vor ET schriftlich fixiert.

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LG Marion
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livarr
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Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 462
Wohnort: Osnabrück

BeitragVerfasst am: Mo 11 Jun, 2007 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab noch ein bisschen rumgelesen, am besten ist wohl die 7. Woche vor offiziellen ET. Das ist jetzt diese Woche, offiziell ist mein ET der 29.07 (Ich glaube da nicht dran, ich habe den 06.08, errechnet und deswegen hängt mein Ticker eine Woche zurück).
Er wird den Wisch diese Woche einreichen, mit irgendwelchen Problemen rechne ich nicht.
Nur muß ich mir halt noch überlegen was ich mache mit den 2 Jahren.
Ich kann Elternzeit nehmen und 30 Std / Woche arbeiten. Nur würden wir dann auch eine TaMu o.ä. brauchen, soooo flexibel können wir die Arbeitszeiten nicht legen, daß immer einer beim Kind ist. "Darf" ich das überhaupt in der Elternzeit? Ein Kind familienergänzend betreuen lassen?

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Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 3870
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BeitragVerfasst am: Di 12 Jun, 2007 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ja du darfst "fremdbetreuen" lassen. Und die 30 Stunden sind das erlaubte Maximum an Arbeitszeit.

Einziger Haken ist, dass der AG ja die TZ auch ablehnen kann.

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livarr
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Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 462
Wohnort: Osnabrück

BeitragVerfasst am: Di 12 Jun, 2007 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde heute den Dreh nicht ins Bett, zu warm.
Mein AG wird Teilzeit wohl nicht ablehnen (können), dazu bedarf es triftiger betrieblicher Gründe und die soll mir mal einer in einem Call Center mit über 1000 Mitarbeitern zeigen, von denen so ca. die Hälfte in Teilzeit arbeitet. So unersetzbar bin ich auch nicht, als daß es darauf ankommt ob ich da 6,7, oder 8 Std sitze.

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Suennschien rausgeflogen
Gast





BeitragVerfasst am: Di 12 Jun, 2007 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Noch ein Tipp: Unbedingt JETZT die Formulare für Elterngeld, Kindergeld und co besorgen (kann man sich herunterladen und ausdrucken). Zwar darf man das alles erst nach der Geburt einreichen, aber fast fertig ausfüllen und vor allem die ganzen Unterlagen besorgen ist jetzt mit Sicherheit einfacher als mit einem Neugeborenen. Besonders, wenn Du/Ihr Elterngeld beantragen wollt, sind die zusätzlich einzureichenden Unterlagen eine Menge

Außerdem daran denken, Dir diese spezielle Bescheinigung vom FA über den Geburtstermin für die Krankenkasse geben zu lassen (die Bescheinigung darf etwa sieben Wochen vor dem Termin ausgestellt werden). Diese ist UNBEDINGT nötig, um das Mutterschaftsgeld bei Deiner Krankenkasse zu beantragen. Was wiederum nötig für Deinen Arbeitgeber ist, damit er bis zu Deinem normalen Gehalt aufstocken kann. (Übrigens auch für's Elterngeld...) Und je nachdem wie Ihr krankenversichert seid, die gewünschte Krankenkasse um einen Antrag zur Familienversicherung für Euer Kind bitten. Damit der Zwerg gleich krankenversichert ist, denn die nächste U kommt schneller als man denkt...

Grüße von Suennschien,
deren Kind im August kommt und die gerade selbst mit Bergen von Formularen und Anträgen kämpft
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livarr
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Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 462
Wohnort: Osnabrück

BeitragVerfasst am: Di 12 Jun, 2007 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Formulare fürs Elterngeld haben wir schon und ich fahr gleich los wegen dem Wisch für die Krankenkasse. Mein Antrag für das Mutterschaftsgeld liegt schon lange bei der KK, ebenso wie das mit der Familienversicherung. Wo gibts denn die Dinger für das Kindergeld?
Ich bin ja nicht immer so unorganisiert, je schwagerer ich werde, desto schlimmer wird das.

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Mary45721
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Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 2356
Wohnort: Am See :)

BeitragVerfasst am: Di 12 Jun, 2007 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

livarr hat folgendes geschrieben:
Formulare fürs Elterngeld haben wir schon und ich fahr gleich los wegen dem Wisch für die Krankenkasse. Mein Antrag für das Mutterschaftsgeld liegt schon lange bei der KK, ebenso wie das mit der Familienversicherung. Wo gibts denn die Dinger für das Kindergeld?
Ich bin ja nicht immer so unorganisiert, je schwagerer ich werde, desto schlimmer wird das.


Beim Versorgungsamt.

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LG Marion
mit Dünnbein 04/04 und Fresssäckchen 05/06
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